Wahl zum Tor des Monats Juni 20
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Semsemnamm
Toppi
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Wer ist derTor des Monats Juni 2020?
Re: Wahl zum Tor des Monats Juni 20
Stimmt schon, Uli gab nur zu, was schon ermittelt wurde, ich denke mal das machen 99% der Erwischten so. Ansonsten hat er strategisch im Rahmen des Gesetzes kooperiert, es ist auch nicht seine Aufgabe dem Staatsanwalt die Ergebnisse zuzuarbeiten.
Niemand ist verpflichtet Sachverhalte gegen sich selbst zu seinem eigenen Nachteil aufzudecken oder auszusagen, Ermittlungsarbeit ist der Job der Ermittlungsbehörden. Moralisch kann an da anderer Meinung sein. Und bei Zumwinkel ging es mWn um 4 Mio., aber egal.
Bis auf das Strafmaß "Lebenslang" (frühestens nach 15 Jahren) und "auf Bewährung" kann bei jeder Haftstrafe zum ersten Mal nach 50% der Strafverbüßung ein entsprechender Antrag auf Umwandlung der Reststrafe in Bewährung gestellt werden, es sei denn, der Straftäter ist in eine psychiatrische Einrichtung zum Maßregelvollzug eingewiesen worden und dort in ärztlicher Behandlung. Und das bei jedem Delikt, also der Steuerhinterzieher genauso wie der Betrüger, Dieb, Totschläger, Drogendealer, Sexualstraftäter. Nach 2/3 der Strafverbüßung stellen übrigens insbesondere Suchtgefangene entsprechende Bewährungsanträge (Therapiebesuch für Bewährung)...
Diese Anträge können übrigens unabhängig davon gestellt werden, ob der entstandene Schaden durch den Straftäter finanziell behoben wurde oder nicht - das ist aus meiner moralischen Sicht auch ungerecht...
In Deutschland ist der offene Strafvollzug - insbesondere für Ersttäter - der Regelvollzug, da dies der Resozialisierung am ehesten dient. Der Gefangene kann weiterhin zur Arbeit gehen und auch seine Familie sehen, er muss nur abends zur festgesetzten Zeit nüchtern! (Alkohol und Drogen) im offenen Vollzug erscheinen, um die Nacht/Wochenende hinter Gittern zu verbringen. Wird gegen die Regeln verstoßen kommt die Ablösung in den geschlossene Vollzug, der ist eher die Ausnahme. Insbesondere Wiederholungstäter landen dann erstmal im geschlossen Strafvollzug. Bin selber kein Jurist, aber mit einer Strafverteidigerin und Beamten im Berliner Justizvollzug im Freundeskreis im Gedankenaustausch. Wer mehr lesen will, kann mal im Strafvollzugsgesetz blättern - hier schlägt der Föderalismus wieder zu, in Bayern oder dem Saarland ist etwas anderes geregelt als in Berlin etc. - hängt stark von der politischen Zielrichtung der jeweiligen Landesregierung zusammen. Ach und by the way Spielsucht ist nicht zu unterschätzen. Ist auf Platz 3 der süchtigen Gefangenen nach Drogen und Alkohol - die brauchen auch ständig Kohle, die sie legal nicht erarbeiten können und wenn es "nur" für die Spielautomaten ist...
Niemand ist verpflichtet Sachverhalte gegen sich selbst zu seinem eigenen Nachteil aufzudecken oder auszusagen, Ermittlungsarbeit ist der Job der Ermittlungsbehörden. Moralisch kann an da anderer Meinung sein. Und bei Zumwinkel ging es mWn um 4 Mio., aber egal.
Bis auf das Strafmaß "Lebenslang" (frühestens nach 15 Jahren) und "auf Bewährung" kann bei jeder Haftstrafe zum ersten Mal nach 50% der Strafverbüßung ein entsprechender Antrag auf Umwandlung der Reststrafe in Bewährung gestellt werden, es sei denn, der Straftäter ist in eine psychiatrische Einrichtung zum Maßregelvollzug eingewiesen worden und dort in ärztlicher Behandlung. Und das bei jedem Delikt, also der Steuerhinterzieher genauso wie der Betrüger, Dieb, Totschläger, Drogendealer, Sexualstraftäter. Nach 2/3 der Strafverbüßung stellen übrigens insbesondere Suchtgefangene entsprechende Bewährungsanträge (Therapiebesuch für Bewährung)...
Diese Anträge können übrigens unabhängig davon gestellt werden, ob der entstandene Schaden durch den Straftäter finanziell behoben wurde oder nicht - das ist aus meiner moralischen Sicht auch ungerecht...
In Deutschland ist der offene Strafvollzug - insbesondere für Ersttäter - der Regelvollzug, da dies der Resozialisierung am ehesten dient. Der Gefangene kann weiterhin zur Arbeit gehen und auch seine Familie sehen, er muss nur abends zur festgesetzten Zeit nüchtern! (Alkohol und Drogen) im offenen Vollzug erscheinen, um die Nacht/Wochenende hinter Gittern zu verbringen. Wird gegen die Regeln verstoßen kommt die Ablösung in den geschlossene Vollzug, der ist eher die Ausnahme. Insbesondere Wiederholungstäter landen dann erstmal im geschlossen Strafvollzug. Bin selber kein Jurist, aber mit einer Strafverteidigerin und Beamten im Berliner Justizvollzug im Freundeskreis im Gedankenaustausch. Wer mehr lesen will, kann mal im Strafvollzugsgesetz blättern - hier schlägt der Föderalismus wieder zu, in Bayern oder dem Saarland ist etwas anderes geregelt als in Berlin etc. - hängt stark von der politischen Zielrichtung der jeweiligen Landesregierung zusammen. Ach und by the way Spielsucht ist nicht zu unterschätzen. Ist auf Platz 3 der süchtigen Gefangenen nach Drogen und Alkohol - die brauchen auch ständig Kohle, die sie legal nicht erarbeiten können und wenn es "nur" für die Spielautomaten ist...
Wisent- Anzahl der Beiträge : 798
Anmeldedatum : 31.01.20
Re: Wahl zum Tor des Monats Juni 20
Wisent schrieb:Stimmt schon, Uli gab nur zu, was schon ermittelt wurde, ich denke mal das machen 99% der Erwischten so. Ansonsten hat er strategisch im Rahmen des Gesetzes kooperiert, es ist auch nicht seine Aufgabe dem Staatsanwalt die Ergebnisse zuzuarbeiten.
Niemand ist verpflichtet Sachverhalte gegen sich selbst zu seinem eigenen Nachteil aufzudecken oder auszusagen, Ermittlungsarbeit ist der Job der Ermittlungsbehörden. Moralisch kann an da anderer Meinung sein.
Es ging aber gerade um die Frage, ob er kooperativ war. Da ist eine juristische Beurteilung dessen, ob er das muss, nicht sonderlich hilfreich. Natürlich muss er nicht. Aber dann nur zuzugeben, was nicht mehr zu leugnen ist, nenne ich eben nicht kooperativ. Kooperativ wäre, sämtliche Karten auf den Tisch zu legen eben ganz unabhängig davon, was das Gesetz verlangt. Und dann bin ich auch bereit, über ein niedrigeres Strafmaß zu verhandeln.
Und bei Zumwinkel ging es mWn um 4 Mio., aber egal.
Bei den 1,2 Mio. habe ich mich einfach mal auf Wikipedia verlassen.
Bis auf das Strafmaß "Lebenslang" (frühestens nach 15 Jahren) und "auf Bewährung" kann bei jeder Haftstrafe zum ersten Mal nach 50% der Strafverbüßung ein entsprechender Antrag auf Umwandlung der Reststrafe in Bewährung gestellt werden...
Und in wie vielen Fällen wird diesen auch nach 50% der Haftzeit bereits stattgegeben? Auch hier wieder: Die juristische Bewertung ist vollkommen irrelevant, es geht um die praktische Anwendung. Und selbst wenn: Wenn ich nach 50% der Verbüßung erst den Antrag stellen kann, bin ich nicht auch nach 50% bereits draußen.
Semsemnamm- Anzahl der Beiträge : 905
Anmeldedatum : 27.01.20
Re: Wahl zum Tor des Monats Juni 20
o.k. das wird jetzt etwas länger, aber dafür auch nachvollziehbarer.
Grundsätzlich. Es hängt vieles vom Verhalten des Inhaftierten, dem Votum der Beteiligten und den (politischen) Zielen des jeweiligen Strafvollstreckungsgesetzes ab.
in Bayern und NRW haben wir ein schwarz-gelbes "bürgerliches" Regierungsbündnis und ein Strafvollzugsgesetz das den Fokus eher auf den Schutz der Gesellschaft vor Folgestraftaten hat als auf vorzeitige Freilassung von Straftätern. In Berlin dagegen haben wir SPD/GRÜNE/LINKE mit einem grünen Justizsenator. Dessen Fokus liegt eher in der Verhinderung jeglicher Diskriminierung, insbesondere gegen die queere Community aber auch gegen Ausländer bzw. Inländer mit Migrationshintergrund und bei Hafterleichterungen der Freiheitsberaubten. Überspitzt formuliert würde ich sagen: Wer in Berlin nicht rechtzeitig auf dem Baum ist, wird vorzeitig entlassen oder bekommt Ausgänge, in Bayern wird das deutlich strenger reglementiert.
Zu den Inhaftierten und deren Anträgen: In Berlin ist es so, dass hauptsächlich Wiederholungstäter mit i.d.R. vergleichbaren Straftaten einsitzen, also z.B. Beschaffungskriminalität bei Suchterkrankten, Körperverletzer, Sexualstraftäter, Betrüger oder Diebe/Räuber. Das Ersttäter (wie Uli) einsitzen ist eher die Ausnahme. Bei Wiederholungstätern haben derartige Anträge kaum Aussichten auf Erfolg, die haben ja schon gezeigt, dass eine positive Zukunftsprognose der Realität nicht Stand gehalten hat. Wenn ihr bei Interesse die Suchmaschine eurer Wahl mit Stichpunkten füttert, kriegt ihr auch Infos über die Inhaftierten- und Deliktstruktur bei Euch vor Ort...
Zum 50% -Termin stellt der Inhaftierte also den Antrag auf Umwandlung der Reststrafe auf Bewährung (kein Straferlass!), sorry hatte ich unsauber formuliert, diese Antragsbearbeitung braucht ca. 1 Monat. Der zuständige Sozialarbeiter erstellt dann auf Anforderung der Staatsanwaltschaft federführend einen Bericht. Zuarbeiten kommen evtl. vom Psychologen, von den Bediensteten der Haftstation (Schließer), vom Vollzugsdienstleiter (Chef der Schließer) und der Leiter der "Betriebe" wo der Inhaftierte arbeitet. Positiv wird gewertet: ein beschwerdefreies Verhalten/Haftverlauf, die Straftataufarbeitung und Mitarbeit des Inhaftierten am Resozialisierungsziel, evtl. die Erreichung gemeinsam festgelegter Ziele, die einwandfreie Abwicklung von Ausgängen oder der ebenso beschwerdefreie Haftverlauf nach Verlegung in den offenen Vollzug. Negative Ereignisse werden ebenfalls bewertet, sofern sie vorliegen. Dieser Bericht wird dann dem vorgesetzten (Teil)Anstaltsleiter vorgelegt, der das Votum des Sozialarbeiters überstimmen kann. Entsprechend wird der Bericht fertig gestellt, dem Inhaftierten eröffnet und an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet. Das Gericht wiederum holt neben dem Anstaltsbericht auch ein separates Votum der Staatsanwaltschaft ein und entscheidet dann. Wird gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, ist die Reststrafe übrigens abzusitzen.
Ein "einschleimen" beim Sozialarbeiter hilft also nicht, denn dessen Chef, der Staatsanwalt und der Richter müssen ja auch noch zustimmen. Zum (Teil)Anstaltsleiter hat der Inhaftierte oder dessen Anwalt i.d.R. keinen direkten Kontakt, mit dem Staatsanwalt und dem Richter kommuniziert oft der Anwalt des Inhaftierten. Wieder überspitzt formuliert könnte man sagen, dass der "brave" Ersttäter mit gutem sozialem Umfeld mit seinem Antrag Aussicht auf Erfolg hat, bei allen anderen wird das wohl eher nichts. Analoges Verfahren übriges bei den 2/3 Bewährungsanträgen zur "Therapie anstatt Strafverbüßung", nur das hier auch Wiederholungstäter u.U. mehrfach die Chance zu erfolgreichen Antrag haben.
In Berlin geschah es früher, das der Sozialarbeiter zwar einen positives Votum zu Lockerungen, Verlegungen in den offen Vollzug oder vorzeitigen Entlassungen abgegeben hat, der "ängstliche" (Teil)Anstaltsleiter aber Missbrauchsbefürchtungen hatte und ein negatives Votum abgab. Heute scheint es mir eher umgekehrt zu sein, schließlich wollen die Anstaltsleiter ja ihrem Senator entsprechend positive Statistikzahlen liefern für seinen "progressiven Lockerungsvollzug".
Das der entstandene Schaden durch den Inhaftierte nicht (vollständig) finanziell behoben wurde, hat übrigens keine Auswirkung auf die Entscheidung, es sein denn das Verfahren ist vielleicht noch nicht abgeschlossen, weil die Beute noch (teilweise) gesucht wird.
Beim Uli war es so, dass er zwei Hürden nehmen musste: Zuerst die Verlegung vom geschlossenen in den offenen Vollzug und dann im offenen Vollzug der 50%-Antrag. Er musste also zweimal mit jeweils unterschiedlichen Entscheidungsträgern in den JVAs seine Anträge durch kriegen. Die Regeln im offenen Vollzug sind übrigens strenger, ein heimliches Glas Wein oder Bier zum Essen beim Freigang wäre ihm abends bei einer unangemeldeten Urinkontrolle ebenso zum Verhängnis geworden, wie wenn er zu spät gekommen wäre oder Dinge bei sich gehabt hätte, die verboten sind.
Grundsätzlich. Es hängt vieles vom Verhalten des Inhaftierten, dem Votum der Beteiligten und den (politischen) Zielen des jeweiligen Strafvollstreckungsgesetzes ab.
in Bayern und NRW haben wir ein schwarz-gelbes "bürgerliches" Regierungsbündnis und ein Strafvollzugsgesetz das den Fokus eher auf den Schutz der Gesellschaft vor Folgestraftaten hat als auf vorzeitige Freilassung von Straftätern. In Berlin dagegen haben wir SPD/GRÜNE/LINKE mit einem grünen Justizsenator. Dessen Fokus liegt eher in der Verhinderung jeglicher Diskriminierung, insbesondere gegen die queere Community aber auch gegen Ausländer bzw. Inländer mit Migrationshintergrund und bei Hafterleichterungen der Freiheitsberaubten. Überspitzt formuliert würde ich sagen: Wer in Berlin nicht rechtzeitig auf dem Baum ist, wird vorzeitig entlassen oder bekommt Ausgänge, in Bayern wird das deutlich strenger reglementiert.
Zu den Inhaftierten und deren Anträgen: In Berlin ist es so, dass hauptsächlich Wiederholungstäter mit i.d.R. vergleichbaren Straftaten einsitzen, also z.B. Beschaffungskriminalität bei Suchterkrankten, Körperverletzer, Sexualstraftäter, Betrüger oder Diebe/Räuber. Das Ersttäter (wie Uli) einsitzen ist eher die Ausnahme. Bei Wiederholungstätern haben derartige Anträge kaum Aussichten auf Erfolg, die haben ja schon gezeigt, dass eine positive Zukunftsprognose der Realität nicht Stand gehalten hat. Wenn ihr bei Interesse die Suchmaschine eurer Wahl mit Stichpunkten füttert, kriegt ihr auch Infos über die Inhaftierten- und Deliktstruktur bei Euch vor Ort...
Zum 50% -Termin stellt der Inhaftierte also den Antrag auf Umwandlung der Reststrafe auf Bewährung (kein Straferlass!), sorry hatte ich unsauber formuliert, diese Antragsbearbeitung braucht ca. 1 Monat. Der zuständige Sozialarbeiter erstellt dann auf Anforderung der Staatsanwaltschaft federführend einen Bericht. Zuarbeiten kommen evtl. vom Psychologen, von den Bediensteten der Haftstation (Schließer), vom Vollzugsdienstleiter (Chef der Schließer) und der Leiter der "Betriebe" wo der Inhaftierte arbeitet. Positiv wird gewertet: ein beschwerdefreies Verhalten/Haftverlauf, die Straftataufarbeitung und Mitarbeit des Inhaftierten am Resozialisierungsziel, evtl. die Erreichung gemeinsam festgelegter Ziele, die einwandfreie Abwicklung von Ausgängen oder der ebenso beschwerdefreie Haftverlauf nach Verlegung in den offenen Vollzug. Negative Ereignisse werden ebenfalls bewertet, sofern sie vorliegen. Dieser Bericht wird dann dem vorgesetzten (Teil)Anstaltsleiter vorgelegt, der das Votum des Sozialarbeiters überstimmen kann. Entsprechend wird der Bericht fertig gestellt, dem Inhaftierten eröffnet und an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet. Das Gericht wiederum holt neben dem Anstaltsbericht auch ein separates Votum der Staatsanwaltschaft ein und entscheidet dann. Wird gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, ist die Reststrafe übrigens abzusitzen.
Ein "einschleimen" beim Sozialarbeiter hilft also nicht, denn dessen Chef, der Staatsanwalt und der Richter müssen ja auch noch zustimmen. Zum (Teil)Anstaltsleiter hat der Inhaftierte oder dessen Anwalt i.d.R. keinen direkten Kontakt, mit dem Staatsanwalt und dem Richter kommuniziert oft der Anwalt des Inhaftierten. Wieder überspitzt formuliert könnte man sagen, dass der "brave" Ersttäter mit gutem sozialem Umfeld mit seinem Antrag Aussicht auf Erfolg hat, bei allen anderen wird das wohl eher nichts. Analoges Verfahren übriges bei den 2/3 Bewährungsanträgen zur "Therapie anstatt Strafverbüßung", nur das hier auch Wiederholungstäter u.U. mehrfach die Chance zu erfolgreichen Antrag haben.
In Berlin geschah es früher, das der Sozialarbeiter zwar einen positives Votum zu Lockerungen, Verlegungen in den offen Vollzug oder vorzeitigen Entlassungen abgegeben hat, der "ängstliche" (Teil)Anstaltsleiter aber Missbrauchsbefürchtungen hatte und ein negatives Votum abgab. Heute scheint es mir eher umgekehrt zu sein, schließlich wollen die Anstaltsleiter ja ihrem Senator entsprechend positive Statistikzahlen liefern für seinen "progressiven Lockerungsvollzug".
Das der entstandene Schaden durch den Inhaftierte nicht (vollständig) finanziell behoben wurde, hat übrigens keine Auswirkung auf die Entscheidung, es sein denn das Verfahren ist vielleicht noch nicht abgeschlossen, weil die Beute noch (teilweise) gesucht wird.
Beim Uli war es so, dass er zwei Hürden nehmen musste: Zuerst die Verlegung vom geschlossenen in den offenen Vollzug und dann im offenen Vollzug der 50%-Antrag. Er musste also zweimal mit jeweils unterschiedlichen Entscheidungsträgern in den JVAs seine Anträge durch kriegen. Die Regeln im offenen Vollzug sind übrigens strenger, ein heimliches Glas Wein oder Bier zum Essen beim Freigang wäre ihm abends bei einer unangemeldeten Urinkontrolle ebenso zum Verhängnis geworden, wie wenn er zu spät gekommen wäre oder Dinge bei sich gehabt hätte, die verboten sind.
Wisent- Anzahl der Beiträge : 798
Anmeldedatum : 31.01.20
Re: Wahl zum Tor des Monats Juni 20
Das ist ja alles schön und gut, Wisent, berücksichtigt aber nicht die Stellung des UH.
Der Prozess war schon lächerlich (ebenso das Urteil). Dass der Richter einen Antrag ungesehen akzeptiert, würde wohl kaum jemand wundern. Die "Arbeit" in seinem Verein (als Freigänger) als Verbesserung der Sozialprognose zu sehen ist schlicht lachhaft. War er nicht vorher auch bei seinem Verein? Diese "Arbeit" als solche anzuerkennen allein ist schon sehr fragwürdig.
Einsicht und Reue sind ebenfalls Bewertungskriterien. Er selbst lässt keine Gelegenheit aus, uns das Gegenteil zu beweisen. Auch seine "das wars noch nicht"-Rede zeugt eher davon, dass er nicht vor hatte etwas zu ändern oder sich gar an seine eigenen moralischen Maßstäbe zu halten.
Es hätte durchaus Gründe gegeben einen Antrag abzulehnen. Aber das stößt mir gar nicht wirklich sauer auf.
Vielmehr, dass keiner wirklich Interesse hatte zu ergründen, wie viel Geld nun wirklich hingezogen wurde und wie und von wem das Geld überhaupt in die Schweiz kam.
Und dann auch noch eine Bundeskanzlerin, die in Respekt zollt, keine Berufung eingelegt zu haben. Ich sage, sein Anwalt teilte ihm mit: "Was für ein lächerliches Urteil, nach eine Flasche Sekt auf, Uli".
Auch wenn es anders klingt, er ist mir relativ egal. Mich kotzt es aber wirklich an, regelmäßig falsche Darstellungen zu hören/lesen. Sachen wie "er hat seine Schulden bezahlt" oder "er war kooperativ" oder "er war einsichtig" oder ähnliches. Ebenfalls, dass der dann tatsächlich wiedergewählt wurde und keinen Monat geschafft hat seine Klappe zu halten. Beckenbauer ist der gleiche Kandidat, aber der hat sich wenigstens zurückgezogen, als klar war, dass er ordentlich Dreck am Stecken hat.
Der Prozess war schon lächerlich (ebenso das Urteil). Dass der Richter einen Antrag ungesehen akzeptiert, würde wohl kaum jemand wundern. Die "Arbeit" in seinem Verein (als Freigänger) als Verbesserung der Sozialprognose zu sehen ist schlicht lachhaft. War er nicht vorher auch bei seinem Verein? Diese "Arbeit" als solche anzuerkennen allein ist schon sehr fragwürdig.
Einsicht und Reue sind ebenfalls Bewertungskriterien. Er selbst lässt keine Gelegenheit aus, uns das Gegenteil zu beweisen. Auch seine "das wars noch nicht"-Rede zeugt eher davon, dass er nicht vor hatte etwas zu ändern oder sich gar an seine eigenen moralischen Maßstäbe zu halten.
Es hätte durchaus Gründe gegeben einen Antrag abzulehnen. Aber das stößt mir gar nicht wirklich sauer auf.
Vielmehr, dass keiner wirklich Interesse hatte zu ergründen, wie viel Geld nun wirklich hingezogen wurde und wie und von wem das Geld überhaupt in die Schweiz kam.
Und dann auch noch eine Bundeskanzlerin, die in Respekt zollt, keine Berufung eingelegt zu haben. Ich sage, sein Anwalt teilte ihm mit: "Was für ein lächerliches Urteil, nach eine Flasche Sekt auf, Uli".
Auch wenn es anders klingt, er ist mir relativ egal. Mich kotzt es aber wirklich an, regelmäßig falsche Darstellungen zu hören/lesen. Sachen wie "er hat seine Schulden bezahlt" oder "er war kooperativ" oder "er war einsichtig" oder ähnliches. Ebenfalls, dass der dann tatsächlich wiedergewählt wurde und keinen Monat geschafft hat seine Klappe zu halten. Beckenbauer ist der gleiche Kandidat, aber der hat sich wenigstens zurückgezogen, als klar war, dass er ordentlich Dreck am Stecken hat.
Wheily- Anzahl der Beiträge : 502
Anmeldedatum : 25.01.20
Re: Wahl zum Tor des Monats Juni 20
Ich denke, das Spiel können wir noch 5 mal durchexerzieren, die Meinungen werden sich nicht ändern.
Gerade die Beurteilung der "weichen" Kriterien wie Reue und Einsicht hängen durchaus auch vom Blickwinkel des Betrachters ab.
Gerade die Beurteilung der "weichen" Kriterien wie Reue und Einsicht hängen durchaus auch vom Blickwinkel des Betrachters ab.
Cefix- Anzahl der Beiträge : 1419
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Re: Wahl zum Tor des Monats Juni 20
Naja, Wheily (und auch mir) geht es weniger um den Meinungs- als um den Faktenteil. "Er hat seine Schulden bezahlt" und "er war kooperativ" sind einfach unrichtig. Er hat immer nur zugegeben, was nicht mehr abzustreiten war - das ist das Gegenteil von Kooperation, bei der man seine Karten aufdeckt, um die Angelegenheit vollständig zu bereinigen, und er hat am Ende die Summe bezahlt, die auf dem Tisch lag, aber es ist gerade wegen seines Mangels an Kooperation ausgesprochen unwahrscheinlich, dass es sich dabei um die tatsächlich hinterzogene Summe handelt.
Ob die Gefängnisstrafe milde oder hart war - das ist Meinung. Aber dazu habe zumindest ich mich auch gar nicht geäußert, denke ich.
Ein weiser Mann hat einmal gesagt, wer im kleinen Stil betrüge, komme ins Gefängnis, wer es im großen Stil tue, in Führungspositionen. Das ist hier nun nicht ganz so schlimm gewesen, aber der Umgang mit UH seitens sehr, sehr vieler Bayern-Fans zeigt die bedenkliche Neigung aus Sympathie "A Hund isser scho" zu sagen, und ihn davonkommen zu lassen für Dinge, für die andere von den gleichen Leuten gnadenlos geschnitten würden. UH ist ein Beispiel dafür, dass weder vor dem Gesetz noch in viel zu großen Teilen der öffentlichen Meinung alle Menschen gleich sind. Letztlich ist es das, worüber Semse, Wheily und ich uns immer wieder empören, wenn es uns begegnet. Auch und gerade hier.
Und ja, wir werden es noch fünfmal durchexerzieren, falls hier noch fünfmal Hoeneß' Verhalten schöngeredet wird.
Ob die Gefängnisstrafe milde oder hart war - das ist Meinung. Aber dazu habe zumindest ich mich auch gar nicht geäußert, denke ich.
Ein weiser Mann hat einmal gesagt, wer im kleinen Stil betrüge, komme ins Gefängnis, wer es im großen Stil tue, in Führungspositionen. Das ist hier nun nicht ganz so schlimm gewesen, aber der Umgang mit UH seitens sehr, sehr vieler Bayern-Fans zeigt die bedenkliche Neigung aus Sympathie "A Hund isser scho" zu sagen, und ihn davonkommen zu lassen für Dinge, für die andere von den gleichen Leuten gnadenlos geschnitten würden. UH ist ein Beispiel dafür, dass weder vor dem Gesetz noch in viel zu großen Teilen der öffentlichen Meinung alle Menschen gleich sind. Letztlich ist es das, worüber Semse, Wheily und ich uns immer wieder empören, wenn es uns begegnet. Auch und gerade hier.
Und ja, wir werden es noch fünfmal durchexerzieren, falls hier noch fünfmal Hoeneß' Verhalten schöngeredet wird.
Toppi- Anzahl der Beiträge : 943
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Re: Wahl zum Tor des Monats Juni 20
Begonnen hat das ja alles mit "er ist mit dem Gesetz auf Kriegsfuß". Und das heißt bei mir "er bricht weiterhin das Gesetz" und bei Dir "er ist mit den Entscheidungen unzufrieden".
Danach hab ich nur noch mitgelesen, weil ich alles lese, was hier gepostet wird. Kann aber neben "Meinungen" nicht richtig Fakten erkennen.
Danach hab ich nur noch mitgelesen, weil ich alles lese, was hier gepostet wird. Kann aber neben "Meinungen" nicht richtig Fakten erkennen.
Cefix- Anzahl der Beiträge : 1419
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Re: Wahl zum Tor des Monats Juni 20
Wir beide waren ja eigentlich längst fertig damit, unsere Differenzen hinsichtlich der genauen Bedeutung der Redewendung darzulegen.
Weiter ging es dann nur, weil Wisent zu Ulis Verteidigung die Selbstanzeige ins Spiel gebracht hat. Und deren Irrelevanz ist ein Faktum, keine Meinung.
Weiter ging es dann nur, weil Wisent zu Ulis Verteidigung die Selbstanzeige ins Spiel gebracht hat. Und deren Irrelevanz ist ein Faktum, keine Meinung.
Toppi- Anzahl der Beiträge : 943
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Re: Wahl zum Tor des Monats Juni 20
Ich bin dann erstmal wieder raus.
Cefix- Anzahl der Beiträge : 1419
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Re: Wahl zum Tor des Monats Juni 20
Ok, ich bin auch raus nur noch 5 Anmerkungen.
ich lasse ihn deutlich nicht davon kommen und befürworte seine Verurteilung. Ob das Urteil nun "milde", "gerecht", "hart" oder sonst was war kann ich nicht beurteilen, bin kein Jurist bzw. Richter - das ist meist subjektives, meinungsgeprägtes Empfinden. Die Staatsanwaltschaft hätte in Revision gehen können, offensichtlich waren sie aber zufrieden mit dem Urteil.
die Qualität des Jobs/Arbeitgeber für die Sozialprognose ist relativ egal, er hätte auch milieufremd als Kartenabreißer im Pornokino, Autoverkäufer, Strafzettelverteiler beim Ordnungsamt, Autowäscher, seinem Würstchenunternehmen oder sonstigem Beruf arbeiten können. Es geht um regelmäßige (sozialversicherungspflichtige) Arbeit oder freiberufliche Jobs (z.B. Versicherungsvertreter) und dadurch einen geregelten Tagesablauf und regelmäßiges Einkommen, nicht um das subjektive Ansehen des Berufes oder des Arbeitgebers.
wenn die Staatsanwaltschaft noch mehr vermuten würde, würden/müssten sie ab einer erreichten Betragsgrenze auch neu/weiter ermitteln.
rein rethorisch: was spräche denn faktenbasiert, haftbezogen und nur darum geht es gegen den Antrag
seine das wars noch nicht Rede bezog sich isoliert auf den FCB und seine dortige Tätigkeit und hat nichts mit der Straftat zu tun. Andere Straftäter kehren auch an ihren oder einen neuen Arbeitsplatz zurück. Der FCB und Uli hätte sich aber medial sicherlich einen Gefallen getan, wenn er einfaches AR-Mitglied oder als Berater im Hintergrund die Fäden gezogen hätte. Sein Gewicht beim FCB hing nicht an einer Arbeitsplatzbeschreibung oder seinem Jobtitel.
ich lasse ihn deutlich nicht davon kommen und befürworte seine Verurteilung. Ob das Urteil nun "milde", "gerecht", "hart" oder sonst was war kann ich nicht beurteilen, bin kein Jurist bzw. Richter - das ist meist subjektives, meinungsgeprägtes Empfinden. Die Staatsanwaltschaft hätte in Revision gehen können, offensichtlich waren sie aber zufrieden mit dem Urteil.
die Qualität des Jobs/Arbeitgeber für die Sozialprognose ist relativ egal, er hätte auch milieufremd als Kartenabreißer im Pornokino, Autoverkäufer, Strafzettelverteiler beim Ordnungsamt, Autowäscher, seinem Würstchenunternehmen oder sonstigem Beruf arbeiten können. Es geht um regelmäßige (sozialversicherungspflichtige) Arbeit oder freiberufliche Jobs (z.B. Versicherungsvertreter) und dadurch einen geregelten Tagesablauf und regelmäßiges Einkommen, nicht um das subjektive Ansehen des Berufes oder des Arbeitgebers.
wenn die Staatsanwaltschaft noch mehr vermuten würde, würden/müssten sie ab einer erreichten Betragsgrenze auch neu/weiter ermitteln.
rein rethorisch: was spräche denn faktenbasiert, haftbezogen und nur darum geht es gegen den Antrag
seine das wars noch nicht Rede bezog sich isoliert auf den FCB und seine dortige Tätigkeit und hat nichts mit der Straftat zu tun. Andere Straftäter kehren auch an ihren oder einen neuen Arbeitsplatz zurück. Der FCB und Uli hätte sich aber medial sicherlich einen Gefallen getan, wenn er einfaches AR-Mitglied oder als Berater im Hintergrund die Fäden gezogen hätte. Sein Gewicht beim FCB hing nicht an einer Arbeitsplatzbeschreibung oder seinem Jobtitel.
Wisent- Anzahl der Beiträge : 798
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Re: Wahl zum Tor des Monats Juni 20
Du wirst im ganzen Thread kein Wort von mir darüber finden, ob die Strafe zu hart, zu milde oder angemessen war, weil ich dazu kein Urteil abgegeben habe und es auch nicht vorhabe. Genauso sieht es mit der Bewährung und dem Freigang aus. Das ist mir gar nicht wichtig. Mir geht es um die grundsätzlichen Dinge wie korrekte Einordnung der Tat, Schuldanerkenntnis und Umgang damit.
Dieser Thread ist ins Rollen gekommen, weil mir sauer aufstößt, wenn seine Straftat wieder und wieder durch Verweise auf gute Taten, seine ach so tolle Lebensleistung, billige Ausreden (Spielsucht, ja nee, is klar) oder ziemlich schräge Vergleiche mit anderen Kriminellen (der Schaden, den UH dem deutschen Volk zugefügt hat, ist um ein Vielfaches größer als z. B. bei Zumwinkel) kleingeredet und relativiert wird oder der peinliche Selbstrettungsversuch der "Selbstanzeige" (in der nur einen Bruchteil des tatsächlich hinterzogenen Geldes angeben war) als Beleg für seine angebliche Kooperationsbereitschaft oder gar Reue herangezogen wird, wie Du es getan hast, lustigerweise auch noch eingeleitet von den Worten, Du wollest ihn nicht verteidigen. Nur, um es dann zu tun. Ich kann mir das nur mit einer Kombination aus Deiner Charakterstärke, leicht zu verzeihen (meine ich völlig ernst), und einer meterdicken Fanbrille erklären. Ich habe beides nicht.
Noch unerträglicher wird's für mich, wenn UH am besten sogar noch am Ende zum Opfer erklärt wird - wie er selbst es wiederholt darzustellen versucht hat. Da geht mir der Hut hoch, weil es eine Umkehrung der Wahrheit ist, und es ist der Beleg dafür, dass sein Rechtsverständnis von "wer reich und mächtig ist, kann sich alles erlauben" geprägt ist. Ich vermute, die FJS-(und Nachfolge bzw. Erben)-Amigo-Wirtschaft, die er jahrzehntelang vor der Nase hatte, hat ihn in dieser Hinsicht zu sehr geprägt. Aber verstanden, dass es nicht (mehr immer) so ist, und er bestenfalls nur noch halb über dem Gesetz steht, hat er immer noch nicht richtig, das zeigen mehrere seiner Reden.
Das könnte mein Schlusswort gewesen sein. Die Abstimmung zum Tor des Monats Juni ist sowieso zu Ende und er hat sie halb gewonnen, obwohl ich für Tea Katai gestimmt habe. Morgen kommt die Abstimmung für den Juli. Sofern er heute nicht noch einen raushaut, wird er nicht zur Wahl stehen.
Dieser Thread ist ins Rollen gekommen, weil mir sauer aufstößt, wenn seine Straftat wieder und wieder durch Verweise auf gute Taten, seine ach so tolle Lebensleistung, billige Ausreden (Spielsucht, ja nee, is klar) oder ziemlich schräge Vergleiche mit anderen Kriminellen (der Schaden, den UH dem deutschen Volk zugefügt hat, ist um ein Vielfaches größer als z. B. bei Zumwinkel) kleingeredet und relativiert wird oder der peinliche Selbstrettungsversuch der "Selbstanzeige" (in der nur einen Bruchteil des tatsächlich hinterzogenen Geldes angeben war) als Beleg für seine angebliche Kooperationsbereitschaft oder gar Reue herangezogen wird, wie Du es getan hast, lustigerweise auch noch eingeleitet von den Worten, Du wollest ihn nicht verteidigen. Nur, um es dann zu tun. Ich kann mir das nur mit einer Kombination aus Deiner Charakterstärke, leicht zu verzeihen (meine ich völlig ernst), und einer meterdicken Fanbrille erklären. Ich habe beides nicht.
Noch unerträglicher wird's für mich, wenn UH am besten sogar noch am Ende zum Opfer erklärt wird - wie er selbst es wiederholt darzustellen versucht hat. Da geht mir der Hut hoch, weil es eine Umkehrung der Wahrheit ist, und es ist der Beleg dafür, dass sein Rechtsverständnis von "wer reich und mächtig ist, kann sich alles erlauben" geprägt ist. Ich vermute, die FJS-(und Nachfolge bzw. Erben)-Amigo-Wirtschaft, die er jahrzehntelang vor der Nase hatte, hat ihn in dieser Hinsicht zu sehr geprägt. Aber verstanden, dass es nicht (mehr immer) so ist, und er bestenfalls nur noch halb über dem Gesetz steht, hat er immer noch nicht richtig, das zeigen mehrere seiner Reden.
Das könnte mein Schlusswort gewesen sein. Die Abstimmung zum Tor des Monats Juni ist sowieso zu Ende und er hat sie halb gewonnen, obwohl ich für Tea Katai gestimmt habe. Morgen kommt die Abstimmung für den Juli. Sofern er heute nicht noch einen raushaut, wird er nicht zur Wahl stehen.
Toppi- Anzahl der Beiträge : 943
Anmeldedatum : 05.02.20
Re: Wahl zum Tor des Monats Juni 20
Von mir kam die Bewertung seiner Strafe. Höchstmaß sind dabei 10 Jahre. Jetzt kann man gerne über die Verhältnismäßigkeit dieser Höchststrafe diskutieren, aber wie viel muss man denn hinterziehen, um in diesen Bereich zu kommen. Zumal er eben nicht geständig war und (die Rede sei nur als Indiz angeführt) keinerlei glaubhafte (!) Einsicht gezeigt hat, was sich strafmildernd auswirken hätte können.
Darum halte ich die Bewertung des Strafmaßes für keine Meinung sondern für eine begründete Bewertung.
Die exakte Höhe und den Geldfluss zu ermitteln, hätte natürlich weiteren Aufwand erfordert. Aber nur mal so als Beispiel:
Hoeneß verhandelt mit dem seriösen Geschäftsmann Louis-Dreyfus über Sponsorenverträge. Einen Teil lässt er sich als "Vermittlungsgebühr" in die Schweiz überweisen. Ist das so passiert? Keine Ahnung, wahrscheinlich nicht. Aber das wäre zu ermitteln gewesen, um den FCB zu entlasten (interessiert aber auch irgendwie niemand) und Mittäter zu belangen. Es bleibt ein Gschmäckle.
Ansonsten gehe ich mit Toppi konform, was die Argumentation der Hoeneß-Verteidiger angeht.
Darum halte ich die Bewertung des Strafmaßes für keine Meinung sondern für eine begründete Bewertung.
Die exakte Höhe und den Geldfluss zu ermitteln, hätte natürlich weiteren Aufwand erfordert. Aber nur mal so als Beispiel:
Hoeneß verhandelt mit dem seriösen Geschäftsmann Louis-Dreyfus über Sponsorenverträge. Einen Teil lässt er sich als "Vermittlungsgebühr" in die Schweiz überweisen. Ist das so passiert? Keine Ahnung, wahrscheinlich nicht. Aber das wäre zu ermitteln gewesen, um den FCB zu entlasten (interessiert aber auch irgendwie niemand) und Mittäter zu belangen. Es bleibt ein Gschmäckle.
Ansonsten gehe ich mit Toppi konform, was die Argumentation der Hoeneß-Verteidiger angeht.
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